Berufsrechtliche Aktualitäten
Zur Zeit ist die Osteopathie noch nicht als eigenständiges Berufsbild anerkannt. Das bedeutet, als Basis benötigt die osteopathische Behandlerin eine Ausbildung als Ärztin, Heilpraktikerin oder Physiotherapeutin.
Da die Physiotherapie zu den Heilhilfsberufen gehört, benötigen PhysiotherapeutInnen eine ärztliche Anweisung in Form eines Privatrezeptes, wenn sie osteopathische Behandlungen durchführen.
Weiteres unter: www.bv-osteopathie.de/de-wissen-osteopathie_in_deutschland.html
Da ich seit April 2012 Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie bin, benötige ich keine ärztliche Verordnung, wenn ich ganzheitlich physiotherapeutisch tätig werde.